27 Okt

Infos zu Fort-/Weiterbildungen

Um in der Arbeit auf dem aktuellen Stand zu bleiben oder neue Motivation und Ideen zu bekommen, sind Fort-/Weiterbildungen ungebedingt notwendig. Gibt es aber einen Anspruch darauf? Wer muss die Kosten dafür übernehmen?

1. Wenn der Dienstgeber zur Fort-/Weiterbildung verpflichtet

Verpflichtet der Dienstgeber zu einer Fort-/Weiterbildung, so muss er auch die Kosten dafür übernehmen. Darunter fallen:
a) Dienstfreistellung im Ausmaß der Ausbildungszeit inkl. Reisezeit: D.h. es muss die tatsächliche für die Ausbildung verwendete Zeit angerechnet werden.
b) Kurskosten
c) Verpflegungskosten bzw. Diäten
d) Reisekosten

2. Wenn ich im eigenen Interesse eine Fort-/Weiterbildung mache

Wird eine Fort-/Weiterbildung im eigenen Interesse angestrebt, soll man sich unbedingt rechtzeitig im Voraus mit dem Personalbüro (für die PAss Alois Stelzer, für die PfAng Helmut Haberfellner) in Verbindung setzen. Was in welchem Umfang gewährt wird, kann individuell sehr unterschiedlich sein. Die Möglichkeiten sind vielfältig: zB Dienstfreistellung im Rahmen der Anstellung,  Kostenbeteiligung bis Kostenübernahme etc.

Abhängig für die Förderhöhe ist Inhalt und Ziel der Fort-/Weiterbildung sowie die Relevanz für die Arbeitspraxis. Einen rechtlichen Anspruch gibt es nicht zwingend, jedoch sieht die DBO 1994 der PAss in § 16 eine Dienstfreistellung im Rahmen von bis zu 5 Arbeitstagen/Jahr für Weiterbildung oder Exerzitien vor, die DBO 1994 für Pfarrsekretäre in § 14 für bis zu 5 Arbeitstagen/Jahr für Exerzitien oder Einkehrtage.

Aus der Praxis heraus kann man jedoch sagen, dass Fort-/Weiterbildung sehr im Interesse der Diözese sind und auch gefördert und unterstützt wird!

3. Solidaritätsfonds des Betriebsrats für PAss und PfAng

Wird Fort-/Weiterbildung nicht (zur Gänze) von anderer Stelle unterstützt, kann auch beim Betriebsrat um einen Zuschuss angesucht werden. In den Statuten heißt es:

Für Exkursionen, Weiterbildungen, Veranstaltungen der Berufsgemeinschaft und der Arbeitsgemeinschaften sowie für dadurch entstandene Fahrtspesen kann der Betriebsrat nach Prüfung der Fakten sowie der finanziellen Möglichkeiten aus dem Fonds Zuschüsse gewähren. (Supervision wird derzeit von Diözese übernommen. Zu beantragen beim Personalreferenten des Referates der Pastoralassistenten.)
Die Zuschüsse können bis zu einem Betrag von 100,- € 100% der Kosten und darüber hinaus für weitere maximal 400,- €  50 % der Kosten pro Person und Jahr betragen. Der Jahresrahmen beträgt also 300,- € pro Person.

Anträge mögen bitte an Markus Ferstl geschickt werden.

BR Andreas Laaber

Schreibe einen Kommentar