09 Feb

Sonderurlaub – was, warum, wie

Die Diözese gewährt als ‚freiwillige soziale Leistung‘ zu den gesetzlich geregelten Urlaubswochen („Gebührenurlaub“) zusätzlich 4 Sonderurlaubstage pro Kalenderjahr. Werden sie nicht konsumiert, verfallen sie mit Jahreswechsel. Sonderurlaubstage sind – soweit ich das überblicke – zumindest im Vergleich mit den Diözesen einmalig, und man darf durchaus dankbar dafür sein! Faktisch wird damit die Forderung der Gewerkschaft nach einer sechsten Urlaubswoche erfüllt, und das schon seit Jahrzehnten.

Urlaub sollte ja (so die Absicht des Urlaubsgesetzes) in größeren zusammenhängenden Einheiten konsumiert werden. Mit den Sonderurlaubstagen – so der Gedanke dahinter – wird es ermöglicht, diesem Anspruch gerecht zu werden, weil diese für einzelne Tage verwendet werden sollen. Daraus ergibt sich (lt. DBO 1994), dass Sonderurlaubstage:
-) nur einzeln und
-) nicht im Zusammenhang mit anderem Urlaub
konsumiert werden sollen. Eine Angabe eines Grundes für Sonderurlaub braucht es nicht.

Die Anzahl der Sonderurlaubstage verringert sich aliquot bei Verringerung der Arbeitstage, wobei für die Berechnung immer auf die nächste ganze Zahl aufgerundet wird. Es ist auch nicht Sinn der Sache, Sonderurlaubstage als halbe Tage zu verwenden. Das sieht die DBO nicht vor.

BR Andreas Laaber

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