13 Feb

Krank im Urlaub – Was tun?

Was tun, wenn man als ArbeitnehmerIn während des vereinbarten Urlaubs krank wird?  Gibt es eine Möglichkeit, dass für den Zeitraum der Erkrankung keine Urlaubstage verbraucht werden? Ja, gibt es und zwar auf rechtlicher Grundlage des Urlaubsgesetzes.

Die AK gibt folgende Infos und Tipps

  • Die Erkrankung muss mehr als drei Kalendertage andauern.
  • Eine Meldung der Erkrankung beim Dienstgeber muss spätestens nach dreitägiger Krankheitsdauer erfolgen, wobei Hinderungsgründe möglich sind.
  • Bei Wiederantritt des Dienstes muss eine Krankenstandsbestätigung vorgelegt werden.

Speziell im Fall von Grippe dauert der Krankenstand in jedem Fall länger. Laut NÖGKK derzeit 7,4 Tage bei der echten Grippe und 5,6 Tage bei einem grippalen Infekt. Fazit: Wer im Urlaub erste Krankheitssymptome verspürt, sollte auf schnellstem Wege einen Arzt aufsuchen.

Achtung:
Eine Verlängerung des Urlaubs um die Anzahl der Tage der Erkrankung tritt nicht ein!

>> AK NÖ

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