Dienstalterszulage
Seitens der Diözesanleitung wurde mir eine Dienstalterszulage gewährt.
Mit Jänner dieses Jahres war für mich keine Vorrückung mehr möglich, so stellte ich den Antrag auf Übernahme von B 20 in die entsprechende Lohnstufe in A.
Dies wurde zwar nicht behandelt, jedoch die Dienstalterszulage genehmigt, die wie ein Weiterrücken in die nächste Gehaltsstufe wirkt und auch bei der Sozialversicherung berücksichtigt wird.
Sucht also rechtzeitig zum Tag der Vorrückung im Personalreferat darum an!
Karl Immervoll
BR und Betriebsseelsorger im oberen Waldviertel