23 Juli

Betriebsausflug PastoralassistenInnen

Wann: Donnerstag 29. August 2024

Wohin: Lunz am See

NÖ-Card-Besitzer:innen bitten wir, diese nach Möglichkeit zum Ausflug mitzubringen.

Wie:     
Eigenanreise oder
mit dem Bus mit folgenden Zustiegsmöglichkeiten:
8:00 St. Pölten: VAZ LUP Station Messestraße
8:20 Melk: Parkplatz Südspange Melk
8:30 Ybbs: IQ Tankstelle (Oberegging)

Programm:    
10:00 Eintreffen in Lunz beim Haus der Wildnis (bei NÖ-Card dabei)

10:20 Vortrag ca. 45 Min. und danach eigenständiger Besuch Haus der Wildnis

12:00 Gebet in der Kirche

12:40 Mittagessen im Zellerhof, Seestraße 5, 3293 Lunz am See

14:30 Option   
a) Seerundfahrt (ca. 40 Min., 6,- selber zu bezahlen, bitte anmelden)
b) Baden (Strandbad-Tageskarte: 6,- selber zu bezahlen, bei NÖ-Card dabei)
c) individuelle Gestaltung (Wandern, Eis-Essen, Kaffee-Trinken – auf eigene Kosten)

15:30 Wanderung zum Almgasthaus Rehberg

16:30 Jause Almgasthaus Rehberg, Maisszinken 4, 3293 Lunz am See

18:00 Abfahrt

ca. 20:00 Rückkehr in St. Pölten, VAZ

Wichtig: Anmeldung per E-Mail – bis 9. August 2024 bei m.gratzer-hagen@dsp.at

Bitte dabei angeben:
Ich bringe die NÖ-Card mit: Ja / Nein?
Ich möchte eine Seerundfahrt machen: Ja / Nein?
Bus-Zustiegsstelle: St.Pölten / Melk / Ybbs oder Eigenanreise?

25 Apr.

Regionalrunden Pfarrsekretärinnen und Pfarrsekrätere

Wir möchten alle Pfarrsekretärinnen und Pfarrsekretäre zu einem der folgenden Austauschtreffen herzlich einladen. Sich gegenseitig stärken und voneinander lernen soll ein Ziel dieser Runden sein und daher schicken wir die Temine an alle aus, damit niemand übersehen wird. 

Pfarre Loosdorf           Di. 25.06.24       ab 14.00

Ledochowskastraße 4, 3382 Loosdorf  

Anmeldung bis 21. Juni unter: betriebsrat@aufhorchen.cc

Pfarre Arbesbach          Di. 25.06.24     ab 15.00

Arbesbach 11, 3925 Arbesbach

Anmeldung bis 21. Juni unter: betriebsrat@aufhorchen.cc

Wenn du an diesem Nachmittag regulär arbeiten würdest gibt es dafür eine stundenweise Dienstfreistellung.

13 Feb.

Krank im Urlaub – Was tun?

Was tun, wenn man als ArbeitnehmerIn während des vereinbarten Urlaubs krank wird?  Gibt es eine Möglichkeit, dass für den Zeitraum der Erkrankung keine Urlaubstage verbraucht werden? Ja, gibt es und zwar auf rechtlicher Grundlage des Urlaubsgesetzes.

Die AK gibt folgende Infos und Tipps

  • Die Erkrankung muss mehr als drei Kalendertage andauern.
  • Eine Meldung der Erkrankung beim Dienstgeber muss spätestens nach dreitägiger Krankheitsdauer erfolgen, wobei Hinderungsgründe möglich sind.
  • Bei Wiederantritt des Dienstes muss eine Krankenstandsbestätigung vorgelegt werden.

Speziell im Fall von Grippe dauert der Krankenstand in jedem Fall länger. Laut NÖGKK derzeit 7,4 Tage bei der echten Grippe und 5,6 Tage bei einem grippalen Infekt. Fazit: Wer im Urlaub erste Krankheitssymptome verspürt, sollte auf schnellstem Wege einen Arzt aufsuchen.

Achtung:
Eine Verlängerung des Urlaubs um die Anzahl der Tage der Erkrankung tritt nicht ein!

>> AK NÖ

02 Juli

Betriebsausflug am Do., 03. Sept.. 2015

Einladung zum Betriebsausflug der Pastoralassistent/innen

am Do., 03. September 2015

Programmpunkte:

10.00  P. Albert Groiß führt uns durch den Garten der Religionen im Stift Altenburg
12.00  Mittagsgebet mit dem Konvent
12 30 Mittagessen im Burgstallhof
15.00  Führung durch den Nationalpark Thayatal bei Hardegg
18.00 Heurigenbesuch

Anmeldung bis Di. 4. August unter ferstl.markus@speed.at

Bus Zustiege:

  • 07.45 Uhr Abfahrt Amstetten West, P&R – Autobahn –
  • ca. 08.00 Uhr Ybbs, Autobahnraststation
  • ca. 08.20 Uhr Melk –
  • ca. 08.45 Uhr St. Pölten, Mariazellerstraße Bushaltestellte
  • ca. 09.20 Uhr Krems, Schnitzelhaus bei Kreuzung Gneixendorf

Rückkunft bis 21.45 Uhr

12 Juni

Krankenhaus- und Pflegeheimseelsorge – Neuorganisation

Krankenhaus- und Pflegeheimseelsorge

Bei der Klausur im Mai 2014 beschlossen wir die Leitungsfrage neu zu klären und zu regeln. Ich erstellte eine genaue Beschreibung der Aufgaben der Geistlichen Leitung und der Pastoralen Leitung.

Nach intensiver Auseinandersetzung mit den zuständigen Priestern und den Pastoralassistent/innen in der KH/PHS trat mit 1. Juni nun die neue Regelung in Kraft. Die zuständigen Priester nehmen die geistliche Leitung wahr. Den Pastoralassistent/innen wurde die gesamte organisatorische und pastorale Leitung übertragen. In jedem Klinikum und in den Pflegeheimen, in denen es Pastoralassistent/innen gibt, gibt es nun eine nichtpriesterliche Leitung. Allen Betroffenen wurden diesbezüglich Ergänzungsdekrete ausgestellt.

Wir, BV Schrittwieser, die Kolleginnen und Kollegen in der KH/PHS und ich sind sehr glücklich und auch stolz, das uns diese Regelung im Einvernehmen mit der Diözesanleitung gelungen ist.

Christine Winklmayr, Referentin für Krankenseelsorge der Diözese St. Pölten

25 Feb.

Betriebsratsumlage – Warum zahle ich die?

Die BRU ist die gesetzliche Umlage für die Arbeit des Betriebsrates. Durch diese Umlage ist es möglich, gegebenenfalls Ausgaben für die BR-Arbeit zu machen sowie den Solidaritätsfonds zu speisen. Damit kommt diese Umlage wieder den Kolleg/innen zugute.

Welche Unterstützungsmöglichkeiten durch unseren „Solidaritätsfonds“ möglich sind, ist in den >> Statuten nachzulesen. Bei der Betriebsversammlung der PfAng am 09. März wird der BR am Beginn der Vollversammlung genauer seine Arbeit sowie die Fördermöglichkeiten durch den „Soli-Fonds“ vostellen.

BR Andreas Laaber
PAss in den Pfarren Seitenstetten und St. Michael/Br.

25 Feb.

Alterszulage?

Bei der letzten Aussendung der Betriebsrats-Info (die erste die auch die Pfarrangestellten bekommen haben) ist dem Dienstgeber ein „Fehler“ unterlaufen. Hier die Vorgeschichte: Der BR PAss & PfAng bietet dem Personalreferenten der PAss immer an, seine Anliegen/Hinweise ins Info geben zu können. Was unser Referent – Alois Stelzer – dabei übersehen hat, ist, dass diese Info erstmals einen viel größeren Adressatenkreis – nämlich die PfAng – hatte und damit seine Bitte um Antragstellung für die Alterszulage irrtümlich an alle Adressaten gerichtet worden war. Durch dieses Missgeschick des Dienstgebers ist aber eine gute Unruhe aufgekommen und Personalchef, Generalvikar … haben damit eine weitere große Ungerechtigkeit in unserer Diözese wahrgenommen.

Jedoch: Die Alterszulage wurde auf einem mühsamen Weg erst vor ca 2 Jahren für die PAss erarbeitet. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Diözese nicht bereit, diese einem weiteren Personenkreis angedeihen zu lassen.
Ich habe das auch schon rechtlich überprüft: Das Recht ist leider auf Seite des Dienstgebers – betrifft sowohl die Alterszulage als auch die „freiwillige Höherversicherung“ bzw. „betriebliche Lebensversicherung“. Die Diözese „darf“ leider diese Zulagen/“Boni“ einzelnen Gruppen geben bzw. aus irgendwelchen Gründen vorenthalten.

Die BR-Gremien werden sich dafür intensiv einsetzen, dass in einem künftigen neuen Dienstrecht/Kollektivvertrag die Zulagen/Zahlungen einheitlich und zufriedenstellend für alle geregelt werden. Vielleicht ist ja Hr. Haberfellner bei der Tagung der PfAng am 09. März dabei … da kann das Anliegen noch einmal direkt vorgebracht werden. Wir BR werden die Angelegenheit bei unserem nächsten verhandlungsausschuss mit dem dienstgeber besprechen.

Ansonsten – wie gesagt – ist zu unserem Bedauern aktuell (noch?) nichts machbar.

BR Andreas Schachenhofer
PAss in den Pfarren Säusenstein und Ybbs

25 Feb.

Gibt es in der Pfarre eine Video-Überwachung?

Immer mehr Pfarrämter/Pfarrer verwenden heute eine Video-Überwachung, um z.B. Einbrüche zu vermeiden.

Was dabei aber übersehen wird ist der Umstand, dass es dafür eine Regelung (wegen Datenschutz, Wahrung der Privatsphäre etc.) braucht, die in unserer Diözese nach wie vor trotz Hinweise von Seiten der Betriebsratsgremien nicht gegeben ist. Um diese Regelung vom Dienstgeber einfordern zu können, ist es notwendig, zu wissen, wo es in welcher Form eine Videoüberwachung bereits gibt oder angedacht wird. Daher unsere Bitte: Wenn es auf Pfarrgrund eine Videoüberwachung gibt, gib uns bitte Bescheid: betriebsrat@aufhorchen.cc!

Wir werden uns für eine für alle Seiten zufriedenstellende und rechtlich korrekte Lösung einsetzen!

BR Andreas Laaber
Pastoralassistent in den Pfarren Seitenstetten und St. Michael/Br.

28 Juli

Workaholic: Wenn Arbeit zur Sucht wird

„Karôshi“, den Tod durch Überarbeitung, den gebe es in Europa nicht – davon war man noch vor wenigen Jahren überzeugt. Mittlerweile aber ist laut Sozialministerium jeder neunte Arbeitnehmer in Österreich arbeitssüchtig
Wenn Feiertage anstehen, macht sich merkbar Unwohlsein breit, und überhaupt lassen Arbeitssüchtige die Gedanken an den Job auch in der Freizeit überhaupt nicht los. Arbeitssucht ist – laut wissenschaftlicher Definition (u. a. Universität Bremen, Studie „Arbeitssucht“) – „eine fortschreitende pathologische Fixierung auf Arbeit bzw. das Arbeiten, zu der wesentlich Kontrollverlust und Entzugserscheinungen gehören“. Laut Sozialministerium ist in Österreich jeder neunte Arbeitnehmer davon betroffen.

>> WEITERLESEN im Artikel in „der Standard“, Heidi Aichinger, 12. Juli 2014