02 Jul

Das Beisein eines Betriebsrats ist das Recht eines/einer jeden Arbeitnehmers/-nehmerin

Es ist das Recht eines/einer jeden Arbeitnehmers/-nehmerin, dass bei Gesprächen mit dem Dienstgeber ein Betriebsrat anwesend ist.
Es ist kein Misstrauen, wenn man auf das Beisein eines BRs besteht, sondern die Absicherung und Garantie, dass das, was besprochen und vereinbart wird, auch Gültigkeit hat!!!

Aufgrund aktueller Ereignisse empfehlen wir unbedingt, dass der Betriebsrat zumindest von Gesprächen rechtzeitig im Voraus informiert wird. Nutzt das Recht, dass jemand dabei ist, der eure Sache vertritt!

Warum sollen/wollen wir dabei sein?

  • Stärkung der Rechte des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin
  • Transparenz bei rechtlichen Fragen
  • Alle Seiten wissen Bescheid, was vereinbart worden ist.
  • Probleme können gemeinsam besser gelöst werden.

Und: Es müssen ja nicht immer nur Probleme besprochen werden. Es freut uns auch, wenn wir auch in positiv verlaufenden Gesprächen dabei sein dürfen!

BR Andreas Laaber
PAss in Seitenstetten und St. Michael/Br.

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