Hast du einen laufenden Hausbau-/Hauskauf-Kredit?
Dann könnte dieser Bericht für dich von Interesse sein:
>> http://tirol.orf.at/m/news/stories/2851634/
Der OGH hat entschieden, dass auch Negativ-Zinsen an die KreditnehmerInnen weitergegeben werden müssen. Dies hat rückwirkend Bedeutung! Eine einseitige Begrenzung (bei 0%) ist demnach nicht zulässig, wenn es keine entsprechende Klausel im Vertrag gibt. Aber auch die Entscheidung einer solchen Klausel liegt zur Entscheidung beim OGH und wird wahrscheinlich zugunsten der KreditnehmerInnen entschieden werden, sofern keine Zinsgrenze nach oben (sog. „Zinscap“) vereinbart ist.
Die >> AK NÖ berät gerne, wenn Negativzinsen nicht weitergegeben worden sind!
BR Andreas Laaber